Der Lageplanauf der Grundlage des Bebauungs-, Liegenschafts - oder Flächennutzungsplans, in dem die angrenzenden Grundstücke bzw. Gebäude und deren Nutzung zum Betriebsort der angezeigten Funkanlage sowie die Bereiche, in denen die Grenzwerte nach § 3 einzuhalten sind, sollte ...
- in maßstabsgerechter Form
- den standortbezogenen Sicherheitsabstand und
- den kontrollierbaren Bereich anzeigen.
Zum Beispiel so:
Wie ergeben sich diese Bereiche?In dem
Beispiel entspricht der
kontrollierbare Bereich den eingezäunten Grundstücksgrenzen - innerhalb dieser kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass hier die Bedingungen erfüllt sind, dass sich niemand unkontrolliert dort aufhalten kann.
Die Bereiche mit den
standortbezogenen Sicherheitsabständen entsprechen einem rechnerischen Abstand um den Mittelpunkt z.B. von gepannten Langdrahtantennen
(1) und
(2) oder um eine Rundstrahl- oder Richtantenne
(3). Dieser wurde in dem Beispiel berechnet durch ein kleines Hilfsprogramm
"Watt32.EXE", welches aus verschiedenen Parametern wie z.B. Frequenzbereich, Senderausgangsleistung, Antennengewinn und Leitungsverlusten die beiden unterschiedlich großen
Sicherheitsabstände ...
- für den Personenschutz und
- Herzschrittmacher-Grenzwerte errechnet.